HONORAR

 

Heilpraktiker nehmen generell nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Das heißt für gesetzlich Versicherte, dass die Honorare im Regelfall selbst zu tragen sind. 
 
Daher macht es Sinn, dass Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor Inanspruchnahme meiner Dienste nach der Erstattungsfähigkeit erkundigen.
Das Erstattungsverfahren ist von Ihnen gegenüber Ihrer Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattung oder Nichterstattung Ihrer Krankenkasse hat keinen Einfluss auf mein Honorar. Dieses ist von Ihnen in voller Höhe zu zahlen.
 
Ich weise Sie darauf hin, dass regelmäßig nur die Behandlungskosten erstattet werden, die gem. § 1 Abs. 2 der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung als medizinisch notwendig eingestuft wurden. Nicht alle meine Behandlungen erfüllen diese Kriterien.

Behandlungsvertrag
Bitte lesen Sie sich vor Terminbeginn den Behandlungsvertrag durch. Sie können den Vertrag vorab auch ausgefüllt und unterschrieben mit zum Ersttermin mitbringen.
Behandlungsvertrag_GebüH_IMM.pdf (172.23KB)
Behandlungsvertrag
Bitte lesen Sie sich vor Terminbeginn den Behandlungsvertrag durch. Sie können den Vertrag vorab auch ausgefüllt und unterschrieben mit zum Ersttermin mitbringen.
Behandlungsvertrag_GebüH_IMM.pdf (172.23KB)


Selbstzahler

Für Selbstzahler richtet sich das Honorar nach Zeitaufwand. Dieses beträgt

  • für 30 Minuten 42,50 €. Angefangene 30 Minuten werden anteilig berechnet. 
  • für 60 Minuten 85,00 €. Angefangene Stunden werden anteilig berechnet. 
  • bei Beratungen (auch per Telefon) 10,00 € (bis max. 10 Minuten); bei längeren Beratungen zzgl. 10 € pro angefangene 10 Minuten.

Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung. Das Honorar ist jeweils nach Ende einer Behandlungseinheit sofort in bar oder per Überweisung innerhalb 7 Tagen zu zahlen.


Beihilfe, Privat- & Zusatzversicherte

Sind Sie privatversichert oder verfügen Sie über eine Zusatzversicherung, ist es möglich, dass Sie einen zumindest teilweisen Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenversicherung haben.

Eine Rechnung wird ausschließlich bei unten aufgeführten Abrechnungsmöglichkeiten erstellt. Das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 findet Anwendung für eine Abrechnung und spezifizierten Rechnung zur Vorlage bei

  • der Privaten Krankenkasse 
  • der Zusatzversicherung 
  • der Beihilfe

Auch Beratungen per Telefon und E-Mail werden nach dem GebüH verrechnet. Das Honorar ist jeweils nach Ende einer Behandlungseinheit sofort in bar oder per Überweisung innerhalb 7 Tagen zu zahlen.

 

Ausfallhonorar

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, bitte ich darum, diesen 24 Stunden vorher abzusagen. Erfolgt keine Absage, behalte ich mir vor, den versäumten Termin mit einem Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht, in Rechnung zu stellen.